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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aparthotel, Pension und Gaststätte Haus Windhook

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Haus Windhook.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Haus Windhook zustande. Dem Haus Windhook steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind das Haus Windhook und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Haus Windhook gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag/ Reservierungsvertrag, sofern dem Haus Windhook eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    3. Alle Ansprüche gegen das Haus Windhook verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus Windhook beruhen.

  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Das Haus Windhook ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Haus Windhook zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Haus Windhook an Dritte.
    3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    4. Rechnungen des Haus Windhook ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Haus Windhook berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Haus Windhook bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Haus Windhook aufrechnen oder mindern.

  4. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Haus Windhook
    1. Ein Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn dies mit dem Haus Windhook ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
    2. Sofern zwischen dem Haus Windhook und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Haus Windhook auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Haus Windhook ausübt. Haus Windhook gewährt eine Stornierungsfrist von 4 Stunden nach der Buchung, um fehlerhafte Eingaben oder Buchungen zu stornieren.
      Reist der Kunde nicht an und wurde ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder nicht rechtzeitig ausgeübt, so steht es dem Haus Windhook frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
    3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Haus Windhook die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer nicht anzurechnen.
    4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  5. Rücktritt des Hotels
    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Haus Windhook in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Haus Windhook auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3 Nr. 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Haus Windhook gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist das Haus Windhook berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      höhere Gewalt oder andere vom Haus Windhook nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
      das Haus Windhook begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus Windhook in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Haus Windhook zuzurechnen ist;
      ein Verstoß gegen oben Klausel 1 Nr. 2 vorliegt.
    4. Bei berechtigtem Rücktritt des Haus Windhook entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Haus Windhook spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Haus Windhook kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  7. Haftung des Hotels
    1. Das Haus Windhook haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Haus Windhook die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus Windhook beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Haus Windhook beruhen. Einer Pflichtverletzung des Haus Windhook steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Haus Windhook auftreten, wird das Haus Windhook bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Haus Windhook dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Haus Windhook Anzeige macht (§ 703 BGB). Dies gilt nur dann nicht, wenn die Sachen von dem Haus Windhook zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Mitarbeitern verschuldet ist.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in auf dem Parkplatz oder auf einem hauseigenen Grundstücksparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Haus Windhook nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
      4. Weckaufträge werden vom Haus Windhook mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Haus Windhook übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

  8. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Haus Windhook.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Haus Windhook. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Haus Windhook.
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Haus Windhook unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.